Ausübung der Rechtsvertretung

Als Vormund sind Sie für das Kind verantwortlich. In Anbetracht der Tatsache, dass Kinder selbst nicht voll geschäftsfähig sind, sollte der Vormund der gesetzliche Vertreter sein. Als Vormund haben Sie immer eine Rolle bei den verschiedenen rechtlichen Verfahren, an denen das Kind beteiligt ist, unabhängig davon, ob dem Kind ein separater gesetzlicher Vertreter zugewiesen wurde. Dieser Teil des Toolkits enthält Informationen zu:

  • Ausübung der Rechtsvertretung
  • Ihre Rolle in zivil- und strafrechtlichen Verfahren
  • Ausübung der Rechtsvertretung

    Informationen

    Unbegleitete Kinder erhalten keine elterliche Fürsorge; aus diesem Grund wird ihnen ein Vormund zugewiesen. Als Vormund sind Sie für das Kind verantwortlich. In Anbetracht der Tatsache, dass Kinder selbst nicht voll geschäftsfähig sind, sollte der Vormund der gesetzliche Vertreter sein. Dies ist jedoch in vielen EU-Mitgliedstaaten nicht die gängige Praxis. Die nationalen Rechtsvorschriften sollten dies ausdrücklich regeln, wie dies beispielsweise in den Niederlanden der Fall ist.

    Schulung und Tools

    Schulung: Einführungskurs zur Vormundschaft für unbegleitete Kinder in der Asyl- und Integrationsphase

    Dieses Tool soll ehrenamtlichen Vormündern sowohl in der Asyl- als auch in der Integrationsphase eine umfassende Einführung in ihre Arbeit geben. Der Kurs (auf Dänisch) befasst sich mit Fragen wie dem rechtlichen Aspekt des Falls des Kindes, dem Aufbau einer beruflichen Beziehung zum Kind und der Zusammenarbeit mit anderen für das Kind relevanten Akteuren. Es gibt auch eine allgemeine Einführung in das Rote Kreuz. Informationen zum Zugriff auf den Kurs finden Sie unter hier.

    Bewährte Verfahren

    Niederlande: Ziele der Vormundschaft im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe

    Im niederländischen rechtlichen Kontext wird allen unbegleiteten Kindern ein Vormund von Nidos zugewiesen. Nidos ist die niederländische Vormundschaft für unbegleitete Kinder. Das niederländische Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass jedes Kind in der Verantwortung eines Erwachsenen stehen sollte. Dieser Erwachsene ist der Elternteil des Kindes oder in Abwesenheit eines Elternteils ein Vormund. Nidos wird während eines Gerichtsverfahrens von einem Gericht ernannt. Die Vormundschaft ist daher immer das Ergebnis einer gerichtlichen Entscheidung.

    Vormundschaft bedeutet, dass Nidos eine gesetzliche Aufgabe hat, diese Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter zu beaufsichtigen und ihre Interessen zu fördern. Ihre Rolle als Vormund beginnt, wenn sich ein unbegleitetes Kind in einem Aufnahmezentrum anmeldet, in dem Nidos anwesend ist. Nidos sorgt für eine kontinuierliche Langzeitbetreuung und trägt die Verantwortung für das geistige und körperliche Wohlbefinden des Kindes sowie für seine persönliche Entwicklung. Die Vormundschaftsberatung zielt darauf ab, in der Volljährigkeit (18) unabhängig zu werden, da das Gesetz vorgibt, dass dann die Vormundschaft endet.

    Die Vormundschaftsziele sind zweierlei: gerichtlich und pädagogisch. Kinder bis zum Alter von 18 Jahren gelten rechtlich als abhängig und ohne Handlungsfähigkeit. Daher dürfen sie im Sinne des Gesetzgebers nicht ohne Aufsicht leben. Die pädagogische Aufgabe des Vormunds besteht darin, Kindern und Jugendlichen beizubringen, sich aktiv und produktiv an ihren sozialen Beziehungen in der Gesellschaft, zu der sie derzeit gehören, zu beteiligen. Basierend auf diesen beiden Zielen sind die Bereiche, in denen der Vormund aktiv sein muss:

    • Förderung von Interessen
    • Bildung und Betreuung
    • Identifizierung und Verhütung von Missbrauch, Verschwinden und illegaler Existenz

     

    Nidos hat eine spezielle Vormundschaftsmethode, die sich mit den Problemen der Rückkehr und den verschiedenen Rezeptionsformen befasst. Nidos hat sich stets auf dialogorientiertes Handeln konzentriert, wobei der Kontakt zum Klienten im Mittelpunkt des Verfahrens steht. Die Vormundschaftsmethode unterstützt dies. Nidos arbeitet mit seinen Klienten und mit dem Plan auf dem Tisch, wobei die vier Schritte der Methode verwendet werden. Darauf basierend erstellen sie einen Aktionsplan. Der Plan wird innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Vormundschaft erstellt. Im Jahr nach der Ausarbeitung des Aktionsplans arbeitet Nidos an den Zielen, und der Fortschritt wird kontinuierlich bewertet. Bei jedem Kontakt arbeitet Nidos bewusst an einem operativen Ziel. Zum Jahresende erfolgt eine Bewertung der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen.

    Kroatien: Vormundschaft und die Aufgaben des Vormunds

    Gemäß dem kroatischen Familienrecht ist die zuständige Sozialbehörde verpflichtet, für staatenlose Kinder oder Kinder im Gebiet der Republik Kroatien, die keinen gesetzlichen Vertreter haben, einen besonderen Vormund zu bestellen. Unmittelbar nach der Feststellung ernennt die Sozialbehörde einen besonderen Vormund für das unbegleitete Kind. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des besonderen Vormunds sind im Protokoll über die Behandlung von unbegleiteten Kindern ausführlich beschrieben. Der besondere Vormund ist verpflichtet:

    • die persönlichen und Eigentumsrechte von unbegleiteten Kindern zu schützen
    • die Rechte und Interessen des Kindes in allen Verfahren vor den zuständigen Behörden zu vertreten
    • einen Dolmetscher für die Kommunikation mit dem Kind bereitzustellen
    • unter der Mitwirkung des Kindes eine Bedarfsanalyse und einen individuellen Plan zu erstellen
    • angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen
    • sich an die örtliche Polizeiwache mit der Absicht zu wenden, im Namen des unbegleiteten Kindes internationalen Schutz zu beantragen
    • die Rechte und Interessen des unbegleiteten Kindes während des Antrags auf internationalen Schutz in der Republik Kroatien zu vertreten
    • an der Rückkehr der unbegleiteten Kinder teilzuhaben und sie zu den Eltern oder den zuständigen Sozialdiensten des Herkunftslandes zu transferieren
    • an dem Transfer und der Rückkehr zur Familie teilzuhaben
    • das Kind über alle Tatsachen und Umstände in einer dem Alter, der Reife und dem Verständnis des Kindes angemessenen Weise zu unterrichten
    • für das Kind zur Verfügung zu stehen und es zu konsultieren, bevor Maßnahmen zu seinem Schutz ergriffen werden
    • sicherzustellen, dass alle Entscheidungen im besten Interesse des Kindes getroffen werden
  • Rolle des Vormunds in Zivil- und Strafverfahren

    Informationen

    Als Vormund haben Sie eine Rolle in verschiedenen rechtlichen Verfahren, an denen das Kind beteiligt ist, unabhängig davon, ob dem Kind ein separater gesetzlicher Vertreter zugewiesen wurde. Im Allgemeinen müssen Sie:

    • das Kind über sein Recht auf Rechtsberatung und Vertretung unterrichten
    • sicherstellen, dass ein gesetzlicher Vertreter ernannt wird und kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung gestellt wird, wann immer das Kind dazu berechtigt ist
    • die Arbeit von Fachleuten, die Rechtsberatung und Vertretung leisten, überwachen
    • die Kommunikation zwischen dem Kind und diesen Fachkräften erleichtern, und, falls erforderlich, einen qualifizierten Dolmetscher beauftragen
    • Sie gegebenenfalls das Kind begleiten und Sie sich aktiv an Interviews und Anhörungen beteiligen

     

    Zusätzlich zu diesen allgemeinen Aufgaben haben Sie möglicherweise eine spezifischere Rolle, abhängig von der Art des Verfahrens und der Situation des einzelnen Kindes. Dies könnte verwaltungs-, zivil- oder strafrechtliche Verfahren einschließen1.

    Zivilprozessverfahren

    Auch wenn ein Kind aus der elterlichen Umgebung herausgelöst wurde und eine Rückkehr oder Wiedervereinigung der Familie nicht möglich ist oder nicht dem Wohl des Kindes entspricht, können die zuständigen Kinderschutzbehörden ein zivilrechtliches Verfahren einleiten, damit das Kind in einer Betreuungseinrichtung oder bei Pflegeeltern untergebracht wird, um seine Eingliederung zu fördern oder Gefahren vorzubeugen. Der Vormund sollte an solchen Verfahren in vollem Umfang teilnehmen und das Wohl des Kindes vertreten und so gewährleisten, dass die Entscheidungen zum Wohl des Kindes getroffen werden und dass die Ansichten des Kindes berücksichtigt und ihnen entsprechend seinem Alter und seiner Reife gebührend Gehör verschafft wird2.

    Strafrechtliche Verfahre

    Die Richtlinie zum Opferschutz (2012/29/EU) enthält eine Reihe von Bestimmungen zum Schutz von Opfern von Straftaten (siehe insbesondere Artikel 24). Auch die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern (2011/93/EU) sieht Schutzgarantien für Kinder vor, die an strafrechtlichen Verfahren beteiligt sind.

    Beide Richtlinien spiegeln Standards wider, die in den Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz (2010) niedergelegt sind.

    Menschenhandel ist ein schwerer Straftatbestand. Dementsprechend sieht die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) eine Reihe von begünstigenden Bestimmungen für den Schutz der Opfer vor, während und nach dem Strafverfahren vor. Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind, können an Strafverfahren beteiligt werden. Der Vormund muss darauf vorbereitet sein, das Kind in dieser Hinsicht zu unterstützen. Die Richtlinie enthält spezielle Schutzvorschriften für Opfer des Menschenhandels während strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren im Allgemeinen (Artikel 12) und für Opfer im Kindesalter im Besonderen (Artikel 15). Darüber hinaus legt Artikel 8 der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/ EU) den Grundsatz der Nichtbestrafung von Opfern fest.

    Normalerweise wird dem Opfer im Kindesalter im Strafrechtssystem ein Rechtsanwalt zugewiesen, damit es Rechtsberatung und -beistand erhält. Es ist Aufgabe des Vormunds, sicherzustellen, dass das Kind gemäß den nationalen Rechtsvorschriften Zugang zu Rechtsbeistand hat. Wird kein Rechtsanwalt bestellt, sollte der Vormund die zuständigen Behörden zur Bestellung eines Rechtsanwalts auffordern. Der Vormund sollte sich in enger Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt, der dem Kind zugewiesen wurde, dafür einsetzten, dass das Kind in den vollständigen Genuss der in der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) und/oder in den nationalen Gesetzen niedergelegten Bestimmung gelangt, und darauf bestehen, dass die Rechte des Kindes als Opfer und als Zeuge im Strafverfahren gegen den Menschenhändler geschützt werden. Im Strafverfahren besteht die Aufgabe des Vormunds vorrangig darin, das Kind zu unterstützen, da der Rechtsanwalt die eigentliche rechtliche Hilfe bereitstellt3

    Tools und Schulung</note]

    Checkliste: Maßnahmen, die der Vormund und/oder der gesetzliche Vertreter in Bezug auf zivilrechtliche Verfahren ergreifen kann

    • Das Kind über das Verfahren und den Entscheidungsfindungsprozess informieren.
    • Das Kind über verfügbare Optionen aufklären und ihm den möglichen Ausgang des Verfahrens erklären.
    • Sicherstellen, dass das Kind Zugang zu Rechtsbeistand hat.
    • Gewährleisten, dass das Kind die Möglichkeit auf Ausübung seines Rechts hat, gehört zu werden und dass seinen Ansichten gebührendes Gewicht beigemessen wird.
    • Das Kind auf die Verhandlungen und Befragungen der zuständigen Behörden vorbereiten und es während des gesamten Verfahrens unterstützen.
    • Sich beim Entscheidungsfindungsprozess für das Wohl des Kindes einsetzen.
    • Auf jeden Fall gewährleisten, dass das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird, alle Verfahrensgarantien eingehalten werden und die Einwilligung des Kindes eingeholt wird.
    • Bei den regelmäßigen Überprüfungen von Verfahren zur Unterbringung des Kindes anwesend sein4.

     

    Checkliste: Maßnahmen, die der Vormund in Bezug auf Strafverfahren ergreifen kann

    • Gewährleisten, dass das Kind Zugang zu angemessenem rechtlichem Beistand hat: dass ohne unangemessene Verzögerung ein qualifizierter Rechtsanwalt bestellt wird, der das Kind gemäß den nationalen Rechtsvorschriften rechtlich berät und es vertritt.
    • Dem Kind helfen, eine Entscheidung bezüglich seiner Beteiligung und Mitarbeit in einem Strafverfahren in Kenntnis der Sachlage zu treffen: sicherstellen, dass das Opfer im Kindesalter über Sicherheitsfragen und die mit dem Verfahren verbundenen Gefahren informiert ist und sie wirklich versteht, bevor es sich entscheidet, an dem Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Menschenhändler teilzunehmen und gegen ihn auszusagen oder nicht.
    • Sicherstellen, dass das Kind genau weiß, welche Ansprüche auf Hilfe und Schutz von seiner Bereitschaft, an dem Strafverfahren teilzunehmen, abhängen und welche nicht davon abhängen, und dass das Kind weiß, dass es das Recht hat, seine Zusammenarbeit mit dem Justizsystem zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.
    • Das Opfer im Kindesalter ermutigen, seine Bedenkzeit voll auszuschöpfen, bevor es eine Entscheidung in der Angelegenheit trifft, wenn dies dem Wohl des Kindes förderlich ist.
    • Dem Kind helfen, die ihm übermittelten Informationen, einschließlich der Informationen des gesetzlichen Vertreters, zu verstehen.
    • Das Kind begleiten und bei allen Befragungen und Verhandlungen dabei sein.
    • Das Kind emotional und psychisch vor den Befragungen und Verhandlungen vorbereiten und sicherstellen, dass es die Verfahren und das Ergebnis wirklich versteht.
    • Das Ergebnis des Verfahrens und die Gerichtsentscheidungen mit dem Kind besprechen und ihm deren Bedeutung für seine besondere Situation erklären sowie dem Kind die Möglichkeiten aufzeigen, die ihm in Zukunft zur Verfügung stehen.
    • Zusammen mit dem Rechtsbeistand des Kindes sicherstellen, dass das Kind nicht für strafbare Handlungen verfolgt wird und/oder keine Strafen dafür verhängt werden, die auf der Ausbeutung des Kindes beruhen, wie dies in Artikel 8 der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) festgelegt ist5.

     

    Tool zur Unterstützung von Akteuren in Rechts- und Gerichtsverfahren

    Das CONNECT-Projekt (2014) hat das Tool „Standards” entwickelt, um sicherzustellen, dass unbegleitete Kinder mit Migrationshintergrund uneingeschränkt teilnehmen können“, um Akteure in Rechts- und Gerichtsverfahren zu unterstützen. Das Tool ist verfügbar unter hier.

    Leitlinien zur kindergerechten Justiz

    Das Ministerkomitee des Europarates hat am 17. November 2010 Leitlinien für eine kindgerechte Justiz verabschiedet. Die Leitlinien sollen den Zugang von Kindern zum Justizsystem und dessen Behandlung verbessern. Zu den behandelten Themen gehören Information, Vertretung und Mitwirkungsrechte, Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, ein multidisziplinärer Ansatz und Schulung, Schutzmaßnahmen in allen Verfahrensstufen und Freiheitsentzug. Die Richtlinien sind verfügbar unter hier.

    Online-Kurs zu kindgerechter Justiz und Kinderrechten

    Das Europäische Programm zur Menschenrechtsbildung für Juristen (HELP) unterstützt die Mitgliedstaaten des Europarates bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (der Konvention) auf nationaler Ebene. Eines der entwickelten Tools ist der „HELP-Online-Kurs zu kindergerechter Justiz und Kinderrechten“, der Menschenrechtsbildung für Juristen bietet. Das Tool ist verfübar unter hier.

    Einen Flyer mit praktischen Informationen finden Sie unter hier .

    Bewährte Verfahren

    Niederlande: Rechtsabteilung

    Nidos verfügt über eine Rechtsabteilung mit Rechtsberatern, die sich auf den Schutz von Kindern und das Einwanderungsrecht spezialisiert haben. Sie beraten die Vormunde und arbeiten auch mit den Anwälten zusammen, die den Kindern Rechtsbeistand leisten.

     

    Wenn ein Kind unter der Vormundschaft von Nidos die Niederlande verlässt, hat Nidos die Pflicht zu untersuchen, ob das Kind an einem geeigneten Ort angekommen ist und sich bei einem Erwachsenen aufhält, der die Vormundschaft des Kindes übernehmen kann und will. Um die Eignung des Ortes zu prüfen, kann der Nidos-Vormund das Rote Kreuz, die ISS oder eine andere nationale oder nichtstaatliche Organisation kontaktieren. Wenn sich aus den bereitgestellten Informationen ergibt, dass die Umstände zufriedenstellend sind, stellt der Vormund einen Antrag auf Entlassung aus der Vormundschaft unter Angabe der neuen Adresse des Kindes und der Namen des Betreuers an das Jugendgericht. Wenn die Umstände nicht zufriedenstellend sind, sollte die Vormundschaft auf eine Vormundschaftsinstitution übertragen werden.

    All dies ist nur möglich, wenn Nidos das Ziel des Kindes kennt. Wenn ein Kind zu einem unbekannten Ziel aufgebrochen ist, muss der Vormund das Kind als vermisst bei der Polizei melden und alle möglichen Schritte unternehmen, um den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln. Gelingt dem Vormund dies nicht, aber es ist klar geworden, dass sich das Kind nicht mehr in den Niederlanden befindet, wird Nidos den Jugendgerichtsrichter nicht um die Entlassung aus der Vormundschaft des Kindes bitten. Dies liegt daran, dass der Richter des Jugendgerichts dem Antrag auf Entlassung aus der Vormundschaft nur zustimmen kann, wenn Nidos die aktuelle Adresse des Kindes in den Antrag einschließt. Die Vormundschaft wird dann fortgesetzt, bis diese am 18.Geburtstag des Kindes gesetzlich zu Ende ist.

    Kroatien: Sozialfürsorgezentren

    In Kroatien gibt es 80 Sozialfürsorgezentren. Jedes Zentrum verfügt über eine Abteilung für Kinder- und Familienschutz sowie einen Rechtsanwalt, der sich mit Kinderschutz und internationalem Kinderschutz befasst. Gemäß verschiedenen Bestimmungen sind Sozialfürsorgezentren verpflichtet, einem Vormund eines unbegleiteten Kindes Unterstützung, Beratung und weitere rechtliche Unterstützung zu gewähren, wenn er das Kind in Gerichtsverfahren unterstützt. (Familienrecht, Sozialhilferecht, Protokoll über die Behandlung von unbegleiteten Kindern).