Dauerhafte Lösung: Integration im Aufnahmeland

Als Vormund helfen Sie, eine dauerhafte Lösung im besten Interesse des Kindes zu finden. Neben den unmittelbaren Bedürfnissen des Kindes ist für jedes betreute Kind ein langfristiger Plan erforderlich. Für unbegleitete Kinder außerhalb ihres Herkunftslandes bedeutet ein langfristiger Plan, eine dauerhafte Lösung zu finden, die in ihrem besten Interesse liegt. Dies kann entweder die Integration in das Aufnahmeland sein oder die Rückkehr in das Herkunftsland.

Eingliederung im Aufnahmeland muss auch einen sicheren Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenalter umfassen. Wird eine Eingliederung als im Sinne des Kindeswohls angesehen, sollte für das Kind eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden. Wenn das Kind 18 Jahre alt wird und folglich nicht länger Anspruch auf Unterstützung und Unterbringung hat und darauf, im Bestimmungsland zu verbleiben, schützt diese Genehmigung das Kind auch vor einer längeren Haftdauer, davor, zu verschwinden oder eine leichte Beute für Menschenhandelsnetzwerke zu werden. Einem Kind den Aufenthalt im Land nur bis zu seinem 18. Lebensjahr zu gestatten, ist weder eine sinnvolle noch eine dauerhafte Lösung. Sie geht weder auf die künftigen Bedürfnisse des Kindes ein, noch bietet sie eine langfristige Perspektive. Diese Lösung gewährleistet nicht, dass die Rechte des Kindes in der absehbaren Zukunft geachtet werden.

Wenn die Eingliederung in das Aufnahmeland im Wohl des Kindes liegt, sollte der Vormund darauf bestehen, dass auf die langfristigen Bedürfnisse des Kindes einge¬gangen wird. Dazu müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Kind einen Aufenthaltsstatus in dem Land hat, der es ihm ermöglicht, nach Erreichen der Volljährigkeit legal in dem Land zu bleiben.

Der Vormund sollte das Kind auf seinem Weg von der Kindheit zum Erwachsenenalter begleiten und es auf ein unabhängiges Leben vorbereiten. Der Vormund sollte das Kind angemessen und ehrlich informieren und es gegebenenfalls über Änderungen bei seinem Aufenthaltsstatus, seinen Rechten und Pflichten und dem Anspruch auf Schutz aufklären. Der Vormund sollte das Kind oder den jungen Erwachsenen an Sozialfürsorgeeinrichtungen weiterleiten, Verbindungen mit Gemeindediensten herstellen und dem Kind generell beim Erstellen eines sozialen Sicherheitsnetzes helfen, das es unterstützen und einen reibungslosen Übergang in ein unabhängiges Leben sicherstellen könnte1.

Dieser Teil des Toolkits enthält Informationen zur Integration, insbesondere:

  • Aufenthaltsgenehmigungen (einschließlich Leitlinien für den Umgang mit der Altersbestimmung und spezifische Informationen zur Familienzusammenführung);
  • allgemeine Fragen der Integration;
  • Vorbereitung auf das 18. Lebensjahr und Nachsorge.

 

  • Aufenthaltsgenehmigungen: internationaler Schutz und andere Aufenthaltsgründe

    Introduction

    Der Aufenthaltsstatus kann auf internationalem Schutz, aber auch auf anderen Gründen beruhen. Entscheidungen in Bezug auf das Gewähren einer Bedenkzeit oder das Erteilen eines Aufenthaltstitels werden normalerweise von den Einwanderungsbehörden getroffen, häufig in Konsultation mit den Gerichtsbehörden und/oder den Sozialbehörden. Wenn dies im innerstaatlichen Recht vorgesehen ist, sollte der Vormund bei den Einwanderungsbehörden vorstellig werden und das Erteilen eines Aufenthaltstitels beantragen und das Kind in dieser Hinsicht unterstützen.

    Artikel 25 der Asylverfahren Richtlinie (2013/32/EU) schreibt vor, dass ein Kind im Asylverfahren vertreten wird und fügt eine allgemeine Beschreibung der Aufgaben eines solchen Vertreters bei.
    Der gemäß dem Asyl Besitzstand der EU erforderliche gesetzliche Vertreter ist eine Person, die eine der in den vorliegenden Handbuch beschriebenen Aufgaben des Vormunds erfüllt, nämlich die gesetzliche Vertretung. Diese Aufgabe sollte vorzugsweise vom Vormund des Kindes ausgeführt werden, sofern es einen Vormund hat, da dieser in der Regel am besten mit der Situation des Kindes vertraut ist. Angesichts der Komplexität der Asylverfahren sollte der Vormund basierend auf den innerstaatlichen Verfahren der Rechtsbeihilfe in Asylsachen die Unterstützung eines Asylrechtsspezialisten beantragen2.

    Information

    Finnland

    Informationen über den Asylgesuchprozess in Finnland werden vom finnischen Einwanderungsdienst bereitgestellt unter in Finnisch und unter in Englisch. Das finnische Flüchtlingsberatungszentrum informiert auch über den internationalen Schutz unter in Finnisch und unter in Englisch. Die Rolle des Vormunds im Asylgesuchverfahren wird von der finnischen Einwanderungsbehörde im Handbuch des Vormunds erklärt unter in Finnisch.

    Griechenland

    Informationen zum internationalen Schutz in Griechenland finden Sie unter hier.

    Dänemark

    Die dänische Einwanderungsbehörde informiert auf ihrer Homepage über alle Fragen, die mit der Asylsuche in Dänemark verbunden sind. Unbegleitete Kinder können herausfinden, wer Asyl beantragen kann, unter welchen Bedingungen Asyl gewährt wird, wie Asyl beantragt wird und welche Art von Aufenthaltserlaubnis sie erhalten. Die Informationen finden Sie jeweils unter
    Danish und unter Englisch. Der Dänische Flüchtlingsrat informiert außerdem über das Asylverfahren und andere Fragen im Zusammenhang mit dem Asylverfahren in Dänisch.

    Schulung und Tools

    Checkliste: Maßnahmen, die der Vormund, oder im Fall seiner Abwesenheit, der gesetzliche Vertreter in Bezug auf das Recht auf Asyl ergreifen kann

    • Das Kind über sein Recht auf Asyl informieren.
    • Im Namen des Kindes einen Asylantrag stellen oder das Kind beim Einreichen des Antrags unterstützen, sofern dies dem Wohl des Kindes förderlich ist.
    • Sich um die Unterstützung eines qualifizierten Rechtsanwalts für Asylsachen kümmern, sofern ein solcher nicht bereits bestellt wurde und die Handlungen des Rechtsanwalts gegebenenfalls nachverfolgen.
    • Die Kommunikation zwischen dem Kind und dem Rechtsanwalt erleichtern.
    • Darum ersuchen, dass das Kind alle wichtigen Informationen zum Asylverfahren und zu seinen Aufgaben und Pflichten auf eine kind- und altersgerechte Art erhält.
    • Sichere Aufnahmeregelungen für das Opfer fordern, bei denen die besonderen Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden, einschließlich einer Ausnahme von vorgeschriebenen Unterbringungsorten, wenn dies die Sicherheit des Kindes gefährden würde.
    • Das Kind zu den Asylanhörungen begleiten und den Rechtsanwalt gegebenenfalls unterstützen.
    • Das Kind emotional und psychisch auf die Asylanhörung(en) vorbereiten und es unterstützen und bei Bedarf nach der Anhörung für zusätzliche psychologische Beratung sorgen.
    • Sicherstellen, dass das Kind die Möglichkeit erhält, sich Gehör zu verschaffen und dass seiner Meinung und seinen Ansichten das gebührende Gewicht beigemessen wird; das Wohl des Kindes vertreten und sich dafür einsetzen.
    • Sicherstellen, dass dem Kind geeignete Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden und dass es bei Bedarf Zugang zu kostenlosen Dolmetschleistungen erhält.
    • Sicherstellen, dass gegen eine negative Asylentscheidung mit der fachlichen Unterstützung eines Rechtsanwaltes ein Rechtsbehelf eingelegt wird, wenn dies zum Wohl des Kindes ist.
    • Die Asylentscheidung mit dem Kind besprechen und ihm die Bedeutung dieser Entscheidung für seine Zukunft erklären sowie, gegebenenfalls, den individuellen Plan des Kindes in Beratung mit dem Kind überarbeiten. Die Kontinuität der Verfahren sicherstellen, wenn das Kind 18 Jahre alt wird3.

     

    Checkliste: Maßnahmen, die der Vormund in Bezug auf den Aufenthaltstitel ergreifen kann

    • Das Kind über seinen Aufenthaltsstatus und über mögliche Optionen zur Regularisierung seines Aufenthalts informieren.
    • Kontrollieren, ob das Opfer im Kindesalter angemessen auf eine kindgerechte Weise und in einer Sprache, die es versteht, über sein Recht auf eine Bedenkzeit informiert wurde sowie über die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel basierend auf seinem Status als Opfer nach den gemeinschaftlichen und den nationalen Rechtsvorschriften zu erhalten.
    • Verlangen, dass für das Kind ein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, der das Kind und den Vormund fachkundig zu den rechtlichen Verfahren und den damit verbundenen Problemen berät und unterstützt und das Kind vertritt, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist.
    • Im Namen des Kindes einen Antrag auf Bedenkzeit und/oder einen Aufenthaltstitel stellen, gegebenenfalls mit der Unterstützung eines gesetzlichen Vertreters.
    • Das Kind zu der Befragung durch die Einwanderungsbehörden begleiten und bei der Befragung anwesend sein, um das Wohl des Kindes zu schützen und sicherzustellen, dass die Meinung des Kindes gehört und gebührend berücksichtigt wird.
    • Während des gesamten Verfahrens sich dafür einsetzen, dass das Kind Zugang zu angemessenen Übersetzungs- und Dolmetschleistungen hat4.

     

    Tool: Wie man das Prinzip des besten Interesses in die Praxis umsetzt

    Das von UNHCR und UNICEF entwickelte Dokument „Safe and Sound – Was Staaten tun können um Respekt für das Wohl der unbegleiteten und getrennten Kinder in Europa“ (2014) zu gewährleisten, konzentriert sich darauf, wie Staaten das Prinzip des besten Interesses in die Praxis umsetzen können wie in Artikel 3.1 der CRC angegeben; Das Wohl des Kindes ist bei allen Handlungen, die Kinder betreffen, eine vorrangige Erwägung. Das Dokument ist verfügbar unter hier.

    Tool: Anleitung zur Ermittlung der besten Interessen

    Die UNHCR “Richtlinien zur Ermittlung der besten Interessen des Kindes” (2008) und des UNHCR und des International Rescue Committee ”Feldhandbuch für die Umsetzung der UNHCR-BID-Richtlinien” (2011), die auf der Praxis von Kinderschutzsystemen aufbauen. Die Veröffentlichungen bieten Anleitungen zur Anwendung des Prinzips des besten Interesses in der Praxis.

    Tool: Anleitung zum Umgang mit Fragen und Verfahren zur Altersbewertung

    UNICEFs „Altersbewertung: Eine technische Anmerkung“ (2013) ist eine grundlegende Anleitung für die UNICEF-Länderbüros zum Umgang mit Fragen und Verfahren der Altersbewertung. Darin heißt es auch, dass für ein unbegleitetes oder getrenntes Kind ein Vormund bestellt werden sollte, der es während des Verfahrens unterstützt, und stellt eine Checkliste zur Verfügung, ob bestimmte Praktiken während des Altersbewertungsprozesses eingehalten werden. Die Anmerkung ist verfügbar unter hier.

    Tool: Anleitung zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit, wenn Kinder einen Asylantrag stellen

    Der UNHCR-Bericht „Das Herz der Angelegenheit: Bewertung der Glaubwürdigkeit, wenn Kinder in der Europäischen Union Asyl beantragen“ (2014) soll Entscheidungsträgern helfen, die Glaubwürdigkeit von Behauptungen von Kindern auf faire, objektive und konsistente Weise zu beurteilen. Es enthält eine Reihe von Beobachtungen, die als Grundlage für eine Anleitung zu diesem Thema dienen könnten. Der Bericht ist verfügbar unter hier.

    Tool: Stärkung der Unterstützung für unbegleitete Kinder – Rotes Kreuz (auf Dänisch)
    Dieser Bericht ist ein Tool, das von Erziehungsberechtigten verwendet werden kann, um sicherzustellen, dass sie wissen, worauf sie bei einer erfolgreichen Integration des Kindes achten müssen. Der Bericht zeigt, dass es drei Hauptbereiche gibt, die von Nutzen sein können und gefördert werden sollten. Die erste ist eine systematischere Nutzung der städtischen Aufnahme der Kinder, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Wichtig ist auch die Einbeziehung des Kindes und seines Erziehungsberechtigten in den Entwicklungsplan des Kindes. Und schließlich sollte es eine bessere Vorbereitung für den 18. Geburtstag des Kindes in Form eines Aktionsplans geben.
    Hier finden Sie das Tool unter hier

    Bewährte Verfahren

    Niederlande

    Nidos hat eine Abteilung mit Rechtsberatern, die sich auf den Schutz von Kindern und das Asylrecht spezialisiert haben. Sie beraten die Vormunde und arbeiten auch mit den Rechtsanwälten zusammen, die für das Asylverfahren der Kinder verantwortlich sind.

  • Altersbestimmumg

    Einführung

    Altersbestimmung ist der Prozess, mit dem die Behörden das chronologische Alter oder den Altersbereich eines Asylbewerbers ermitteln wollen. Es ist ein wichtiges, jedoch komplexes und herausforderndes Problem, das Behörden möglicherweise vornehmen müssen, um zu bestimmen, ob eine Person ein Erwachsener oder ein Kind ist, wenn ihr Alter nicht bekannt ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder geschützt sind und von den gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen können. Sie sollte auch verhindern, dass Erwachsene unter Kindern untergebracht werden, wo sie zusätzliche Bestimmungen in Anspruch nehmen können, auf die Erwachsene keinen Anspruch haben, wie z. B. Zugang zu Bildung oder die Bereitstellung eines Vertreters. Die Altersbestimmumg sollte nur verwendet werden, wenn Grund zu ernsthaften Zweifeln an dem Alter einer Person besteht.

    Informationen

    Bevor das Verfahren zur Altersbestimmung beginnt, sollte für die Person, die behauptet, ein Kind zu sein, eines Vormund bestellt werden. Die Vormund sollte das Kind auf die Altersbestimmung vorbereiten und es während des gesamten Verfahrens begleiten und unterstützen5.

    Im April 2018 veröffentlichte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) die zweite Auflage eines praktischen Leitfadens zur Altersbestimmung. Dieses enthält Leitlinien, wichtige Empfehlungen und Instrumente zur Umsetzung der besten Interessen des Kindes im Rahmen eines multidisziplinären und ganzheitlichen Ansatzes bei der Beurteilung des Alters einer Person. Sie bietet auch aktuelle Informationen zu den von den EU + -Staaten durchgeführten Methoden und zu neuen zu untersuchenden Methoden. In dieser Veröffentlichung wird die Altersbestimmung für den spezifischen Zweck internationaler Schutzverfahren angesprochen, sie kann jedoch auch als nützliche Referenz in anderen Kontexten dienen, in denen eine Altersbestimmung erforderlich ist (Kinder mit Migrationshintergrund, Mindestalter der strafrechtlichen Verantwortung usw.).

    Folgende Punkte wurden vom EASO als entscheidende Punkte zur Prüfung herausgestellt:

    • das Wohl des Kindes als vorrangige Überlegung bei Verfahren zur Altersbestimmung;
    • die Umstände, unter denen die Altersbestimmung ein legitimes und notwendiges Ziel sein kann;
    • die einschlägigen Verfahrensmaßnahmen und Schutzmaßnahmen, die während des Altersbewertungsverfahrens gelten sollten;
    • die möglichen verwendeten Methoden, ihre jeweiligen Vor- und Nachteile und die Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass sie die Mindestanforderungen der Gesetzgebung erfüllen;
    • die Rolle anderer Akteure im Rahmen des Altersbestimmumnsverfahrens.
    6

     

    EASO stellt fest, dass es derzeit kein Verfahren gibt, um das genaue Alter einer Person festzustellen. Methoden zur Altersbestimmung sollten respektvoll gegenüber dem Einzelnen sein und die menschliche Würde wahren. Es gibt Bedenken über die Invasivität und Genauigkeit bestimmter Methoden. Die Folgen einer Altersbestimmung sind schwerwiegend, da sie dazu führen können, dass ein Kind als Erwachsener oder ein Erwachsener als Kind behandelt wird. EASO empfiehlt, dass vor der Durchführung der Verfahren zur Altersbestimmung ein Vormund oder gesetzlicher Vertreter bestellt wird7. Das Material ist zu finden unter hier.

    Training and tools

    Checkliste: Maßnahmen, die der Vormund in Bezug auf die Altersbestimmung ergreifen kann

    • Überprüfen, ob ein rechtmäßiger Grund für die Altersbestimmung vorliegt und fordern, dass Kindern, die eindeutig noch nicht volljährig sind, diese Prozedur erspart wird.
    • Sicherstellen, dass das Kind alle einschlägigen Informationen über das Verfahren zur Altersbestimmung erhält. Dazu zählen auch klare Angaben zum Zweck, zum Verfahren und zu möglichen Folgen. Diese Informationen sollten auf eine kindgerechte Weise und in einer Sprache, die das Kind versteht, vermittelt werden.
    • Sicherstellen, dass die Altersbestimmung mit der Einwilligung des Kindes und des Vormunds nach vorheriger Aufklärung erfolgt.
    • Kontrollieren, dass unabhängige Fachleute mit den entsprechenden Fachkenntnissen mit dem ethnischen und kulturellen Hintergrund des Kindes vertraut sind und dass sie die Altersbestimmung auf eine sichere, kindgerechte Art unter Berücksichtigung des Geschlechts und unter gebührender Achtung der Würde des Kindes durchführen.
    • Wenn nach Abschluss der Altersbestimmung nach wie vor Zweifel am Alter des Kindes bestehen, darauf bestehen, dass die Person als Kind betrachtet wird.
    • Sicherstellen, dass dem Kind das Ergebnis des Verfahrens auf eine kindgerechte Weise und in einer ihm verständlichen Sprache erklärt wird.
    • Fordern, dass die Ergebnisse des Bestimmungsverfahrens dem Vormund mitgeteilt werden und der Akte des Kindes beigefügt werden.
    • Gemeinsam mit dem Kind die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gemäß den nationalen Rechtsvorschriften gegen die Altersbestimmungsentscheidung prüfen.
    • Mit dem Einverständnis des Kindes beim Altersbestimmungsverfahren anwesend sein8.
  • Familienzusammenführung

    Einführung

    Das Recht auf Familienzusammenführung ist in der diesbezüglichen Richtlinie festgelegt9. Im Jahr 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission Leitlinien zur Auslegung und Anwendung dieser Richtlinie. Die EG betonte in den Leitlinien, dass das Wohl des Kindes bei Anträgen auf Familienzusammenführung stets berücksichtigt werden sollte. Dies könnte bedeuten, dass die Genehmigung zur Familienzusammenführung erteilt werden sollte, da dies im besten Interesse des Kindes ist, auch wenn nicht alle formalen Kriterien für die Familienzusammenführung erfüllt sind.

    Information

    Niederlande

    Informationen zur Familienzusammenführung (auf Englisch) erhalten Sie von der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde auf ihrer website.

    Ein Artikel über Risiken nach der Familienzusammenführung wurde 2016 in einer Zeitschrift für Jugendgesundheitsorganisationen (JGZ) veröffentlicht: Alleenstaande minderjarige vreemdelingen en risico na gezinshereniging; M.T. Schippers; M. M. C. van der Velden (2016); Tijdschrift voor JeugdGezondheidszorg; DOI 10.1007/s 12452-016-0077.3 (auf Niederländisch).

    Finnland

    Informationen zur Rolle des Vormunds sowie allgemeine Informationen zur Familienzusammenführung finden Sie im Handbuch Migrationsdienste für Vormunde unter auf Finnisch. Anweisungen für den Familienzusammenführungsprozess werden von der finnischen Einwanderungsbehörde bereitgestellt unter auf Finnisch und unter auf Englisch. Das Projekt Alone in Finnland (Yksin Suomessa) liefert einige Informationen zur Familienzusammenführung in ihrem Material für Vprmunde unter auf Finnisch.

    Griechenland

    Anweisungen für die Familienzusammenführung werden vom griechischen Asyldienst angeboten unter englisch und unter Griechisch.

    Dänemark

    Informationen zum Prozess der Familienzusammenführung enthält der dänische Einwanderungsdienst unter Dänisch und unter English.

    Bewährte Verfahren

    Niederlande: Familienzusammenführung

    Die Regeln für die Familienzusammenführung werden in den Niederlanden strikt eingehalten. Es gibt keine Beispiele für die Erteilung der Genehmigung, weil dies im Interesse eines Kindes war, ohne dass alle formalen Kriterien erfüllt waren. Unbegleitete Kinder können die Familienzusammenführung mit ihren Eltern und Geschwistern beantragen, sobald ihnen Asyl gewährt wurde. Die Familienzusammenführung mit erwachsenen Geschwistern ist auch möglich, wenn ihre Abhängigkeit von der Familie nachgewiesen werden kann.

    Ein Antrag auf Familienzusammenführung beginnt mit der Beantragung einer „vorläufigen Aufenthaltserlaubnis“ (MVV) für die Angehörigen. Dies ist ein Visum für einen Aufenthalt in den Niederlanden von mehr als drei Monaten. Das Kind (Referent) muss dieses Visum für seine Familienangehörigen beim Immigration and Nationalization Service (IND) in den Niederlanden beantragen. Offiziell hat das IND drei Monate Zeit, um über den Antrag zu entscheiden, aber in der Praxis dauert dies sechs bis zwölf Monate.

    Für die Genehmigung des Antrags ist es wichtig zu beweisen, dass Sie bis zur Flucht eine Familie waren. Der beste Beweis dafür ist ein offizielles Dokument wie eine Heirats- oder Geburtsurkunde. Das IND wird die Dokumente auf Echtheit prüfen. Wenn diese Dokumente fehlen, müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichende Anstrengungen unternommen haben, um sie zu erhalten. Wenn das IND der Ansicht ist, dass ausreichende Anstrengungen unternommen wurden, kann ein DNA-Test angeboten werden, um nachzuweisen, dass die Familienmitglieder tatsächlich die Familie des Kindes in den Niederlanden sind. Familienmitglieder, die nicht die Eltern oder Geschwister sind (zum Beispiel Großeltern oder Pflegekinder), werden ausführlich zu ihrer Beziehung zu dem Kind in den Niederlanden befragt. Ein Botschaftsangestellter im Herkunftsland ermittelt anhand dieser Interviews, ob sie bis zum Zeitpunkt der Flucht des Kindes tatsächlich eine Familie waren.

    Wenn der IND dem MVV die Erlaubnis erteilt, erteilt die Botschaft den Familienangehörigen das Visum und die Familie kann in die Niederlande reisen. Die Familienmitglieder müssen sich innerhalb weniger Tage nach ihrer Ankunft in den Niederlanden beim Asylantragszentrum melden. Sie bleiben dort einige Tage, bis sie einen so genannten abgeleiteten Asylstatus erhalten, der auf der Familienzusammenführung basiert. (Sie können jedoch beschließen, einen gesonderten Asylantrag zu stellen, um ihren eigenen Flüchtlingsstatus zu erhalten, der nicht auf der Familienzusammenführung beruht.)

    Das Kind sollte so bald wie möglich bei seinen Familienangehörigen wohnen dürfen. Zusammenleben ist eine Voraussetzung für den Asylstatus, den ein Familienmitglied aufgrund der Familienzusammenführung erhalten hat. Diese Anforderung bedeutet, dass das Kind mindestens ein Jahr bei den Familienmitgliedern wohnen muss.

    Niederlande: die Rolle des Vormunds bei der Familienzusammenführung in den Niederlanden

    Nidos stellt sicher, dass der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Erteilung der Asylbewilligung eingereicht wird. Nidos-Vormunde stellen die Anfrage selbst oder bitten jemanden vom Niederländischen Flüchtlingsrat dies zu tun.

    Der Vormund findet heraus, mit wem das Kind zusammengeführt werden möchte. Wenn ein Kind nicht mit seinen Eltern und/oder anderen Familienmitgliedern zusammengeführt werden möchte, ist es die Aufgabe von Nidos, als „Vormund“ eine so genannte „Schlüsselentscheidung“ im besten Interesse des Kindes zu treffen. Diese Art von Entscheidung trifft der Vormund immer in Absprache mit seinem Vorgesetzten, Verhaltensforschern und Rechtsberatern. Um die richtige Beurteilung vorzunehmen, wird der Vormund, wenn möglich, auch mit den Eltern und/oder anderen Angehörigen des Kindes in Kontakt treten.

    Wenn das Kind endlich bei seinen Eltern lebt und dies eine Situation zu sein scheint, die eine stabile Erziehung für das Kind darstellt, wird Nidos um Entlassung aus der Vormundschaft bitten, wodurch die elterliche Verantwortung der Eltern wiederhergestellt wird. In einer Situation mit Familienzusammenführung mit anderen Familienmitgliedern als den Eltern wird Nidos in Betracht ziehen, die Vormundschaft auf sie zu übertragen, wenn die Situation in Bezug auf die Erziehung stabil ist und wenn dies im Interesse des Kindes ist10.

  • Allgemeine Integration

    Einführung

    In diesem Teil des Toolkits erhalten Sie Informationen darüber, wie die Integration unbegleiteter Kinder mit Aufenthaltsgenehmigung derzeit in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten organisiert wird.

    Finnland

    Nach dem Integrationsgesetz sollten unbegleitete Kinder oder Jugendliche, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde und die im Rahmen einer Flüchtlingsquote in Finnland aufgenommen wurden, auf eine ihren Bedürfnissen entsprechende Weise Betreuung, Aufmerksamkeit und Erziehung erhalten. Die erforderlichen Dienstleistungen können in Familienheimen organisiert werden, indem die Familienunterstützung stattfindet oder auf andere geeignete Weise.

    Die Gemeinde, in der ein junger Einwanderer lebt, ist dafür verantwortlich, ihn zu unterstützen und die erforderlichen Dienstleistungen zu organisieren. Als Gemeindebewohner haben diese Kinder oder Jugendlichen das Recht, auf alle Dienste zuzugreifen, die für andere Einwohner der Gemeinde verfügbar sind.

    Für unbegleitete Kinder oder Jugendliche können Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden bis sie 21 Jahre alt sind oder bis ein Vormund in Finnland ernannt wird. Für Kinder und Jugendliche können dieselben Leistungen angeboten werden wie für die Nachsorge im Sinne des Child Welfare Act11.

    Allgemeine Informationen für Vormunde unbegleiteter Kinder und Jugendlicher in der Integrationsphase finden Sie im Handbuch für Vormunde des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter auf Finnisch.

    Dänemark

    Nachdem das unbegleitete Kind eine Aufenthaltserlaubnis in Dänemark erhalten hat, ist die Gemeinde, in der es untergebracht ist, für das Kind und alle ihm zur Verfügung stehenden Dienstleistungen verantwortlich. Die dänische Einwanderungsbehörde entscheidet, in welcher Gemeinde das Kind untergebracht wird. Während des Asylverfahrens wird das Kind gefragt, wo es wohnen möchte. Diese Präferenz könnte beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass das Kind Familie, Freunde oder ein anderes Interesse an dieser bestimmten Gemeinde hat.

    Das unbegleitete Kind wird normalerweise in einem Heim mit anderen Kindern untergebracht, das entweder von einem privaten Anbieter oder von der Gemeinde selbst betrieben wird. In einigen Fällen wohnt das Kind in einer Wohnung, in der die Mitarbeiter der Gemeinde ihnen bei den täglichen Aufgaben und Verpflichtungen helfen.

    Ein für ein unbegleitetes Kind ernannter Vormund befindet sich in der Nähe des Aufenthaltsortes des Kindes in einer der dänischen Asylanstalten. Viele Kinder wechseln irgendwann ihren Vormund, wenn sie in einer Gemeinde untergebracht sind, die zu weit von ihrem ersten Vormund entfernt ist.

    Ein unbegleitetes Kind oder Jugendlicher kann bis zu seinem 23. Lebensjahr eine Nachsorge erhalten, sofern bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllt sind.

    Für die Integration unbegleiteter Kinder in Dänemark gibt es eine Reihe von Gesetzen: das Integrationsgesetz, das Sozialdienstegesetz, das Gesetz über die elterliche Verantwortung und die Durchführungsverordnung zu Grundschulen, die „Dänisch als Zweitsprache“ unterrichten.

    Das ehemalige Ministerium für Soziales und Integration entwickelte ein Handbuch, in dem detailliert beschrieben wird, wie eine angemessene Aufnahme des unbegleiteten Kindes erfolgen kann. Es ist nur auf dänisch verfügbar unter .

    Ein weiteres Dokument, das die Vormunde unterstützt, wurde von der dänischen Staatsverwaltung in Form einer Broschüre entwickelt, in der beschrieben wird, was Vormundschaft bedeutet, die verfügbar ist unter auf Dänisch.

    Im Jahr 2016 veranstaltete das Dänische Rote Kreuz eine Konferenz, um unbegleiteten Kindern die beste Aufnahme zu bieten. Die Ergebnisse und bewährte Verfahren der Konferenz sind auf Dänisch verfügbar unter hier.

    Schulung und Tools

    Tool: Modell für einen Integrationsplan

    Ein finnisches Modell für ein Formular für einen Integrationsplan für unbegleitete Kinder ist verfügbar unter in Englisch und auf Finnisch. Der Vormund ist bei dem Treffen, an dem ein Integrationsplan erstellt wird, anwesend. Das Musterformular wird vom Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung zur Verfügung gestellt.

    Tool: Handbuch zur Vormundschaft für unbegleitete Kinder in der Integrationsphase (auf Dänisch)
    Dieses Handbuch ist ein Tool, das als Einführung in die Arbeit eines Vormunds in der Integrationsphase verwendet werden kann. Es gibt Beispiele dafür, wie die Arbeit von freiwilligen Vormunden ausgeführt wird. Interviews mit verschiedenen Fachleuten, die in für den Vormund relevanten Bereichen in der Integrationsphase arbeiten, sind ebenfalls enthalten. Das Handbuch beschreibt die Rollen und Verantwortlichkeiten des Vormunds und stellt andere Organisationen vor, mit denen der Vormund bei seiner Arbeit zusammenarbeiten wird.

    Das Handbuch steht zur Verfügung unter hier.

    Tool: Bestmögliche Aufnahme von unbegleiteten Kindern in Gemeinden (auf Dänisch)
    Dieses Tool bietet Informationen darüber, wie ein Kind, das in eine neue Gemeinde zieht, die bestmögliche Aufnahme erhält. Die Informationen richten sich an die Gemeinden, die unbegleitete Kinder aufnehmen und sich auf die Hauptthemen der Fallarbeiter in der Gemeinde konzentrieren. Es beschreibt die Auswirkungen, die der Übergang von der Asylphase in die Integrationsphase auf ein Kind hat. Für Vormunde und andere Fachkräfte, die mit unbegleiteten Kindern arbeiten, beschreibt diese Broschüre bewährte Vorgehensweisen für eine erfolgreiche Erstintegration des Kindes. Es erwähnt auch die Gesetze, die für die Aufnahme des Kindes relevant sind, und enthält eine Liste der zehn wichtigsten Dinge, die zu beachten sind, wenn das Kind in die Gemeinde zieht. Sie finden das Tool unter hier.

    Bewährte Verfahren

    Niederlande

    Allgemeine Punkte für die Integration unbegleiteter Kinder bei Nidos sind folgende:

    • Suche nach Vorbildern (aus der eigenen Kultur des Kindes oder mit einem ähnlichen Hintergrund) im Netzwerk des Kindes;
    • Das Kennenlernen der neuen Gesellschaft und Kultur sollte im Tempo des Kindes erfolgen;
    • Das Kind sollte dabei unterstützt werden, seinen Weg in eine Ausbildung oder Arbeit zu finden, der realistisch ist und den Zukunftsaussichten des Kindes entspricht;
    • Die Teilnahme an der neuen Gesellschaft ist Teil der Leitlinien;
    • Wenn gewünscht, ist der Kontakt zu Landsleuten Teil des Lebens des Kindes12.

     

    Nidos und der Verband der niederländischen Gemeinden (VNG) haben gemeinsam ein Handbuch (auf Niederländisch) herausgebacht, um sicherzustellen, dass unbegleitete Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen guten Übergang erhalten. Ziel ist Kontinuität in den Bereichen Wohnen, Einkommen, Arbeit/Ausbildung, soziales Netzwerk und ggf. Anleitung. Das Handbuch bezieht sich auf Kinder, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Kerninformationen im Handbuch sind:

    • Die Gemeinde ist ab dem Alter von 18 Jahren für die Unterbringung und mögliche Beratung verantwortlich
    • Nidos überwacht die Suche nach geeigneten Unterkünften in den Monaten bevor das Kind 18 Jahre alt wird
    • Ein vorbereitendes Treffen, wenn der Jugendliche 17,5 Jahre alt ist, und ein „freundlicher“ Übergang, wenn er 18 Jahre alt wird
    • Die Gemeinde und Nidos treffen lokale Prozessvereinbarungen
    • Regelmäßige Konsultation zwischen der Gemeinde und Nidos zur Überwachung des Prozesses und der Einzelfälle.

     

    Finnland

    „Transcultural Trust: Unterstützung der transkulturellen Zugehörigkeit von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen“ zielt darauf ab, die Möglichkeiten zur Förderung und Steuerung nachhaltiger Lösungen aus Sicht der eigenen Erfahrung des Kindes zu untersuchen. Das Projekt entwickelt neue Wege, um die transkulturellen Organisationen unbegleiteter Kinder zu erkennen und zu unterstützen und somit nachhaltige Alltagswelten mitzugestalten. Es konzentriert sich darauf, Wege zu finden, wie sich unbegleitete Kinder zu Hause fühlen und ein Gefühl der Zugehörigkeit haben können. Hier sind die Projektwebsite unter in Englisch und anderes Material unter auf Englisch hilfreich.

    Dänemark

    Das Entwicklungsprojekt “Kinder, die alleine fliehen” hat unbegleiteten Flüchtlingskindern geholfen, sich in die dänische Gesellschaft zu integrieren, unter anderem durch Integrationsfamilien. Eine vom dänischen Institut für lokale und regionale Regierungsforschung (KORA) durchgeführte Evaluierung zeigt, dass das Projekt viel Potenzial hat und dass Kinder und Jugendliche davon profitieren. “Kinder, die alleine fliehen” wurde im Zuge der gemeinsamen Arbeit der Projektpartner kontinuierlich angepasst und befindet sich daher noch im Prozess ihre endgültige Form zu finden. Insgesamt deutet die Bewertung auf ein Potenzial des Projekts hin. Die unbegleiteten Flüchtlingskinder, die interviewt wurden, erleben die Vorteile von Integrations- und Freundschaftsfamilien – insbesondere beim Erlernen der dänischen Sprache. Insgesamt wurden vier Kinder in Integrationsfamilien untergebracht, und mehrere junge Leute hatten eine Familie von Freunden. Die Anzahl der verfügbaren Familien ist jedoch zu gering, um der Nachfrage der Kinder gerecht zu werden. Das Projekt kann sich in mehreren Punkten weiterentwickeln. Es besteht definitiv ein Bedarf an klareren Erwartungen, sowohl in Bezug auf die Integrationsfamilien als auch auf die unbegleiteten Kinder, die in diesen Familien untergebracht sind. Darüber hinaus ist mehr Transparenz bei der Beteiligung der MFIs (temporary custody holders) erforderlich.

  • Vorbereitungen für ein Kind, das 18 Jahre alt wird, und Organisation der Nachsorge

    Einführung

    Der Vormund sollte das Kind auf seinem Weg von der Kindheit zum Erwachsenenalter begleiten und es auf ein unabhängiges Leben vorbereiten. Der Vormund sollte das Kind oder den jungen Erwachsenen an Sozialfürsorgeeinrichtungen weiterleiten, Verbindungen mit Gemeindediensten herstellen und dem Kind generell beim Erstellen eines sozialen Sicherheitsnetzes helfen, das es unterstützen und einen reibungslosen Übergang in ein unabhängiges Leben sicherstellen könnte13.

    Der Vormund sollte den jungen Erwachsenen angemessen und ehrlich informieren und
    ihn dabei unterstützen, aus der Fürsorge herauszuwachsen. Der Vormund sollte sich
    gegebenenfalls dafür einsetzen, dass ihm eine kontinuierliche besondere Hilfe und
    Unterstützung unter denselben Bedingungen gewährt wird wie jungen Erwachsenen,
    die Staatsangehörige des Aufnahmelandes sind14.

    In den meisten europäischen Ländern werden Kinder erwachsen, wenn sie 18 Jahre alt werden. Wie in Abschnitt 1.3.3 erwähnt, entspricht diese Altersgrenze oftmals nicht der Kultur, aus der das unbegleitete Kind kommt. In einigen Ländern, wechseln die Aufnahmeeinrichtungen in diesem Alter und die Zahlungen für die Aufnahme in Gastfamilien werden auch eingestellt. Je nach dem Stand des
    Asylverfahrens muss der Jugendliche dann in einem Asylheim für Erwachsene leben.

    Eigenständigkeit ist für viele Jugendliche schwierig. Unbegleitete Jugendliche sind oft sehr besorgt, 18 Jahre alt zu werden. Sie fürchten die bürokratischen Hürden, die sie zu bewältigen haben werden. Ungewissheit, wo sie in Zukunft ihr Leben verbringen werden, spielt hierbei auch eine Rolle. Neben dem Netzwerk von Freunden und Vorbildern ist es gerade das unterstützende Netzwerk, auf das sich der Jugendliche verlassen und an das sie sich mit ihren Fragen wenden können, das von größter Bedeutung ist. Ein soziales Leben aufgrund von Ausbildung oder Arbeit ist natürlich ebenfalls hilfreich. Die Sprache des Wohnsitzlandes zu sprechen, ist ein weiterer stärkender Schutzfaktor. In einigen Ländern ist die fortführende Jugendhilfe und/oder die weitere Begleitung durch einen Vormund eine Möglichkeit, die sehr unterstützend sein kann.

    Coaching, um Eigenständigkeit zu schaffen

    Um unbegleitete Kinder in Eigenständigkeit zu schulen, ist es wichtig:

    • konstante Aufmerksamkeit der Errichtung eines unterstützenden Netzwerkes zu widmen, sowohl formal (Organisationen) und informell (Freundschaften, Landsleute und integrierte Erwachsene oder Erwachsene, die im Gastland geboren wurden)
    • versuchen, die Gastfamilie innerhalb des unterstützenden Netzwerkes des Jugendlichen zu halten, wenn es 18 Jahre alt geworden ist
    • sicherzustellen, dass der Jugendliche weiß, wo es leben wird, noch bevor es 18 Jahre alt wird
    • zu gewährleisten, dass das nächste Zuhause so gut wie möglich zum Netzwerk und zur täglichen Routine (Bildung/Arbeit) des Jugendlichen passt15.

     

    Informationen

    Finnland

    Ein Kind oder ein Jugendlicher, der ohne seine Eltern in Finnland lebt, kann bis zu seinem 21. Lebensjahr Unterstützung erhalten. Gemeinden können Dienstleistungen für 18- bis 20-Jährige organisieren, die der Nachsorge für in Pflegeheim lebenden Jugendlichen ähneln. Die Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, eine Nachsorge zu organisieren (es sei denn, der Jugendliche ist mindestens sechs Monate in einer Pflegefamilie gewesen) und die Nachsorgeleistungen variieren je nach Gemeinde. Das Projekt Yksin Suomessa (Allein in Finnland) informiert über Nachsorge auf Finnisch. Weitere Informationen zur Nachsorge in Finnland finden Sie unter integration.fi(auf Finnisch) und unter das Handbuch zur Vormundschaft für unbegleitete Kinder in der Integrationsphase (auf Finnisch) veröffentlicht vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

    Dänemark

    Gemäß dem dänischen Sozialdienstgesetz (§ 76) liegt es in der Verantwortung der Gemeinde, in die das Kind aufgenommen wird, zu entscheiden, ob die formale Unterstützung für ein unbegleitetes Kind nach dem 18. Lebensjahr fortgeführt werden kann. Die Anleitung sollte zu einem guten Übergang in ein unabhängiges Leben beitragen. Es sollte sich auf die Unterstützung der Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen sowie auf andere relevante Fragen wie die Einrichtung unabhängiger Wohnungen konzentrieren.

    Das „Board of International Recruitment and Integration“ ist eine unabhängige Unterabteilung des dänischen Einwanderungsdienstes. Das Board hat eine neue Webseite mit Informationen zur Integration ins Leben gerufen, was für die Beschreibung des Transferprozesses von der Asylphase bis zur Integrationsphase sehr nützlich ist. Es enthält auch eine Reihe von Berichten, Handbüchern und Projekten (auf Dänisch), die für dänische Vormunde sehr hilfreich sind.

    Niederlande

    Die Vorbereitungen für das 18-jährige Kind sind in hohem Maße Teil der Nidos-Anleitung, da viele der unbegleiteten Kinder, für die sie verantwortlich sind, bei ihrer Ankunft in den Niederlanden bereits 16 oder 17 Jahre alt sind. Um diesen Kindern nach ihrem 18. Lebensjahr eine nachhaltige Beratung zu bieten, entwickelt Nidos ein Protokoll, um die Anleitung des Kindes von Nidos an den Dutch Refugee Council zu übergeben, sobald dieses Alter erreicht ist und die Vormundschaft endet. Das Protokoll wird 2019 fertig sein.

    Schulungen und Tools

    Tool: Artikelcheckliste für den Übergang im Alter von 18

    Nidos hat die folgende Checkliste entwickelt, um Vormunden bei der Vorbereitung des Übergangs im Alter von 18 Jahren zu helfen:
    Einkommen/Finanzen

      • Eröffnung eines Bankkontos
      • Beantragung von Leistungen und Einkommensunterstützung oder eines Stipendiums sowie eine mögliche Vorauszahlung
      • Falls zutreffend: Reisekosten für die Schule/das College beantragen
      • Bei 18 + erhalten Sie Einblick in Einnahmen und Ausgaben

     

    Versicherung

      • Krankenversicherung vereinbaren
      • Beantragung einer Gesundheitszulage
      • Haftpflicht- und Hausratversicherung abschließen

     

    Wohnung

      • Registrieren Sie sich für Sozialwohnungen
      • Suchen Sie nach Wohnmöglichkeiten innerhalb des Jugendnetzwerks
      • Suchen Sie nach einem Zimmer und antworten Sie auf Anzeigen
      • Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, um weitere Informationen zur Wohnungssuche zu erhalten
      • Besichtigen Sie das Zimmer mit dem Jugendlichen
      • Unterzeichnung des Mietvertrages gemeinsam mit dem Jugendlichen
      • Falls zutreffend: Wohngeld beantragen
      • Machen Sie eine Umzugscheckliste (Haushalts – und Küchenbedarf, Möbel, Reinigungsmittel usw.)
      • Beantragen Sie finanzielle Unterstützung für die Einrichtung der Wohnung
      • Kauf von Möbeln und anderen Notwendigkeiten
      • Unterstützung während des Umzugs
      • Registrieren Sie die neue Adresse des Jugendlichen bei der örtlichen Behörde

     

    Ausbildung

      • Besprechen und beantragen Sie eine Ausbildung ab 18 Jahren, vorzugsweise vier Monate, bevor das Kind 18 Jahre alt wird

     

    Nachsorgeunterstützung

      • Nachsorgebetreuer mit 17,5 Jahren einbeziehen
      • Falls zutreffend; für nach dem 18. Geburtstag zusätzliche Unterstützung beantragen (für besondere Bedürfnisse oder andere Jugendbetreuungsdienste)
      • Falls zutreffend: Beantragen Sie eine Interventionsanordnung oder eine Vormundschaftsanordnung
      • Falls zutreffend: Übergangsbetreuung für ein Verfahren zur Familienzusammenführung
      • Planen Sie einen persönlichen Übergang (“warm”) zum Übergangsbetreuer

     

    Netzwerk

    • Erstellen Sie ein Unterstützungsnetzwerk (mindestens einen unterstützenden Erwachsenen)

     

    Tool: Checkliste für Eigenständigkeit

    Nidos, die niederländische Vormundschaft für unbegleitete Kinder, verwendet eine Checkliste zur Eigenständigkeit. Die Checkliste finden Sie unter hier.

    Tool: Vorbereitung auf die Unabhängigkeit

    In Finnland wurde eine Rollenkarte für Unabhängigkeit entwickelt (auf Finnisch). Dieses Tool kann verwendet werden, um die verschiedenen Rollen und Verantwortlichkeiten der Jugendlichen, sobald sie 18 Jahre alt geworden sind, zu besprechen. Neben der Hervorhebung von Stärken und Möglichkeiten, trägt die Rollenkarte auch dazu bei, eventuelle Bedenken des Vormunds oder des Jugendlichen zu erkennen und zu wissen, wo Unterstützung erforderlich ist.

    Tool: Analyse der Nachsorge
    Ein Tool für den Vormund, um sich mit der Nachbetreuung junger Menschen vertraut zu machen. Dieser Bericht (auf Dänisch) enthält eine eingehende Übersicht über alle Fragen, die mit der Nachsorge verbunden sind: Wie wird er von den Kommunen verwendet und wie und warum sind viele Kinder in einer strukturierten Nachbetreuung eingeschrieben? Der Bericht ist eine allgemeine Untersuchung des Themas und konzentriert sich nicht speziell auf unbegleitete Kinder und Jugendliche.

    Tool: 18+ Lernbericht
    Ein Tool (auf Dänisch) für Vormunde, das die Probleme aufzeigt, die viele unbegleitete Kinder und Jugendliche, die nach Dänemark mit 18 gekommen sind, erfahren haben, zeigt. Wie verwirrend das Leben werden kann, wenn es mit neuen Regeln und Erwartungen zu tun hat. Es zeigt sich, dass die meisten Sorgen, die die Jugendlichen haben, ihre Familie betreffen, und dass es schwierig ist, sich für eine weiterführende Ausbildung zu entscheiden und einen Job zu finden. Der Bericht zeigt auch, wie viele junge Menschen Schwierigkeiten haben, neue dänische Freunde ihres Alters zu finden.