Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretern

Ein unbegleitetes Kind mit einem Vormund hat in der Regel mehr als einen Dienstleister, der es unterstützt, beispielsweise der Sozialdienst (Sozialarbeiter), ein Vermittlungsanbieter (Aufnahme in Familien, kleine Wohneinheiten oder Aufnahmeeinrichtungen), das Gesundheitswesen und ein Bildungsanbieter.

Als Vormund müssen Sie alle beteiligten Akteure kennen. Durch die Vernetzung mit ihnen und mit anderen relevanten Interessenvertretern können Sie mehr Fachkräfte identifizieren, die für die Verwaltung der Beziehung zum Kind und die Befriedigung seiner Bedürfnisse von Nutzen sein können. Die Weitergabe des individuellen Betreuungsplans unter Beachtung der Privatsphäre des Kindes sowie der Austausch von Informationen über die Erwartungen und Bedürfnisse des Kindes wird zu einer guten Entscheidungsfindung und zum Wohl des Kindes beitragen.

Die Position, Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Vormunds sind anderen nicht immer klar. Daher ist es wichtig, Ihre Position im Kontakt mit ihnen zu klären: Wer sind Sie und welche Rolle spielen Sie?

  • Schulung und Tools

    Tool: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren

    m Rahmen des CONNECT-Projekts (2014) wurde „Wer ist verantwortlich“ entwickelt, ein Tool zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen allen am Schutzsystem für unbegleitete Migrantenkinder beteiligten Akteuren. Es ist verfügbar unter hier.

    Tool: Standards für die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren

    Das CONNECT-Projekt (2014) hat das Instrument „Standards um sicherzustellen, dass unbegleitete Kinder mit Migrationshintergrund uneingeschränkt teilnehmen können“, entwickelt, um alle Akteure in Gerichts- und Gerichtsverfahren zu unterstützen. Dies beinhaltet Standards für die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, die mit unbegleiteten Kindern arbeiten. Das Tool enthält auch einige Beispiele für bemerkenswerte Praktiken und ist verfügbar unter hier.

    Im Rahmen des CONNECT-Projekts (2014) wurde „Wer ist verantwortlich“ entwickelt, ein Tool zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen allen am Schutzsystem für unbegleitete Migrantenkinder beteiligten Akteuren. Es ist verfügbar unter hier.

    Tool: Standards für die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren

    Das CONNECT-Projekt (2014) hat das Instrument „Standards um sicherzustellen, dass unbegleitete Kinder mit Migrationshintergrund uneingeschränkt teilnehmen können“, entwickelt, um alle Akteure in Rechts- und Gerichtsverfahren zu unterstützen. Dies beinhaltet Standards für die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, die mit unbegleiteten Kindern arbeiten. Das Tool enthält auch einige Beispiele für bemerkenswerte Praktiken und ist verfügbar unter hier.

    Tool: Protokoll für die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren

    Der schottische Vormundschaftsservice entwickelte im Jahr 2013 ein Übungshandbuch, das ein hilfreiches Protokoll für die Zusammenarbeit zwischen Akteuren, die an der Betreuung des unbegleiteten Kindes beteiligt sind in Anhang 1 (Seiten 69-85) enthält. Darin werden unter anderem die verschiedenen Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der an der Betreuung beteiligten Personen beschrieben.

    Schulung und Leitfaden zur Schaffung von Vertrauen und zur Unterstützung des Kindes durch Zusammenarbeit

    Diese Schulung informiert (auf Finnisch) über multidisziplinäre Zusammenarbeit, Kinderschutzgesetzgebung und Informationsaustausch. Es ist für alle gedacht, die mit Kindern und Familien arbeiten. Das Training besteht aus einem Lehrbuch und Online-Schulungen (Finnisches Nationales Institut für Gesundheit und Wohlfahrt).

  • Bewährte Verfahren

    Kroatien: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

    Das kroatische Protokoll über die Behandlung von unbegleiteten Kindern sieht die Einsetzung eines interdepartementalen Ausschusses zum Schutz von unbegleiteten Migrantenkindern vor. Der Ausschuss sollte sich aus Vertretern der Ministerien für Soziales, Inneres und Bildung des Landes, dem Amt für Menschenrechte und der Rechte nationaler Minderheiten, internationalen Organisationen, die sich mit dem Schutz der Rechte von Kindern und Flüchtlingen befassen, und gegebenenfalls Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit dem Schutz der Kinderrechte befassen, zusammensetzen.

    Das interdepartementale Komitee wird von der Regierung ernannt und seine Arbeit wird von dem für soziale Angelegenheiten zuständigen Ministerium koordiniert. Das Komitee zielt darauf ab, die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen der staatlichen Verwaltung und anderen am Schutz von unbegleiteten Kindern beteiligten Interessengruppen zu verbessern.

    Italien: Vormundschaftsnetzwerk

    Die Region Venetien hat ein auf Vernetzung basierendes Vormundschaftssystem eingerichtet. Das Netzwerk wurde aus einer Gruppe von Fachleuten für soziale Dienste geschaffen, die als Förderer eines Vormundschaftsprojekts und als lokale Vermittler ernannt wurden. Später wurden andere Netzwerke aufgebaut: ein institutionelles Partnernetzwerk, ein Vormundschafts-Netzwerk und ein Netzwerk von Diensteanbietern innerhalb des Kinderschutzsystems. Diese Strategie verlieh dem Projekt mehr Solidität und schuf eine lokale Ressource, die die lokalen Bedürfnisse berücksichtigt.