Zusammenarbeit mit Anwälten

Der Vormund sollte einen entsprechend qualifizierten und erfahrenen Anwalt oder Rechtsberater beauftragen, ein unbegleitetes Kind zu vertreten, sobald es in ein Gerichtsverfahren verwickelt ist. Dies sollte in Zusammenarbeit mit dem Kind geschehen, wenn es das erforderliche Verständnis des Verfahrens hat. Dazu gehört unter anderem, einer Straftat angeklagt zu werden, als Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung identifiziert zu werden oder in einem Bestimmungsland internationalen Schutz oder Zuwanderungsstatus beantragen zu müssen1.

  • Schulung und Tools

    Informationen und Beispiele für die Verwendung von Rechtsanwälten

    Das CONNECT-Projekt (2014) hat das Tool „Standards um sicherzustellen, dass unbegleitete Kinder mit Migrationshintergrund uneingeschränkt teilnehmen können“, entwickelt, um alle Akteure in Gerichts- und Gerichtsverfahren zu unterstützen. Dies beinhaltet Standards für Akteure, die mit unbegleiteten Kindern arbeiten. Standard zwei befasst sich mit der Ernennung eines Rechtsanwaltes und enthält auch einige Beispiele für bemerkenswerte Praktiken. Das Tool ist verfügbar unter hier.

  • Bewährte Verfahren

    Niederlande: Prozesskostenhilfe im besten Interesse des Kindes

    Nidos, die nationale Vormundschaftsintutition für alle unbegleiteten Kinder in den Niederlanden, hat häufigen Kontakt mit der niederländischen Rechtshilfebehörde (Raad voor Rechtsbijstand), einem vom Justiz- und Sicherheitsministerium eingesetzten unabhängigen Verwaltungsorgan. Das Ministerium ist für die Organisation der subventionierten Prozesskostenhilfe und für dessen Überwachung zuständig, und das Legal-Aid-Board ist mit dieser Aufgabe und der Umsetzung des Systems der Prozesskostenhilfe beauftragt. Nidos vermittelt Rechtsanwälte, die Erfahrung in der Rechtshilfe für unbegleitete Kinder haben, überwacht die Arbeit der beteiligten Rechtsanwälte und greift ein, wenn die Rechtshilfe nicht im besten Interesse eines bestimmten Kindes gewährt wird.

    Kroatien: kostenlose Rechtshilfe

    Gemäß dem kroatischen Gesetz über internationalen und vorübergehenden Schutz haben unbegleitete Kinder Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe, wenn sie nicht über eigene Mittel verfügen. Die Vertretung erfolgt durch Rechtsanwälte, die auf der Liste der Anbieter von kostenloser Rechtshilfe stehen. Dies ist für Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und in Fällen der Einschränkung der Freiheit erforderlich.